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   KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06 Vollz   

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https://dejure.org/2006,7424
KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06 Vollz (https://dejure.org/2006,7424)
KG, Entscheidung vom 10.11.2006 - 5 Ws 597/06 Vollz (https://dejure.org/2006,7424)
KG, Entscheidung vom 10. November 2006 - 5 Ws 597/06 Vollz (https://dejure.org/2006,7424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht des eingelegten Rechtsmittels; Verletzung des Rechts eines Gefangenen auf rechtliches Gehör; Recht eines Gefangenen auf Überlassung von Räucherstäbchen zur Religionsausübung; Räucherstäbchen als ...

  • Judicialis

    StVollzG § 53 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 53 Abs. 3
    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf Aushändigung von Räucherstäbchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Räucherstäbchen im Strafvollzug

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf einen Weihnachtsbaum im Haftraum

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Einerseits ist der Begriff des religiösen Gebrauchs wie derjenige der Religionsausübung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundrechts der Religionsfreiheit extensiv auszulegen (vgl. BVerfGE 24, 236, 246; Senat, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz -).

    Die Ausübung der Religionsfreiheit findet dort ihre Grenze, wo sie die für den Vollzug der Freiheitsstrafen notwendige Funktion der Anstalt, die sichere und geordnete Unterbringung der ihr anvertrauten Gefangenen, in Frage stellt und mit schwerwiegenden Gefahren für Dritte verbunden ist (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz -).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Einerseits ist der Begriff des religiösen Gebrauchs wie derjenige der Religionsausübung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundrechts der Religionsfreiheit extensiv auszulegen (vgl. BVerfGE 24, 236, 246; Senat, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz -).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Denn dieses Verfahren soll den grundgesetzlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347, 357 = NJW 1991, 413; BVerfG NJW 2000, 2098).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Das Begehren des Antragstellers hat keine Aussicht auf Erfolg und wirft - anders als etwa die den Entscheidungen BVerfG NJW 2004, 1789; NJW 2003, 3190; StV 2002, 272; NJW 2000, 1936, zugrundeliegenden Fallgestaltungen - auch keine schwierigen, bisher nicht geklärten Rechtsfragen auf.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Das Begehren des Antragstellers hat keine Aussicht auf Erfolg und wirft - anders als etwa die den Entscheidungen BVerfG NJW 2004, 1789; NJW 2003, 3190; StV 2002, 272; NJW 2000, 1936, zugrundeliegenden Fallgestaltungen - auch keine schwierigen, bisher nicht geklärten Rechtsfragen auf.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Deren Prüfung darf, um Bemittelte und Unbemittelte so weit wie möglich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 78, 104, 117 = NJW 1988, 2231), nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozeßkostenhilfeverfahren zu verlagern.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Das Begehren des Antragstellers hat keine Aussicht auf Erfolg und wirft - anders als etwa die den Entscheidungen BVerfG NJW 2004, 1789; NJW 2003, 3190; StV 2002, 272; NJW 2000, 1936, zugrundeliegenden Fallgestaltungen - auch keine schwierigen, bisher nicht geklärten Rechtsfragen auf.
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Denn dieses Verfahren soll den grundgesetzlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347, 357 = NJW 1991, 413; BVerfG NJW 2000, 2098).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Das Begehren des Antragstellers hat keine Aussicht auf Erfolg und wirft - anders als etwa die den Entscheidungen BVerfG NJW 2004, 1789; NJW 2003, 3190; StV 2002, 272; NJW 2000, 1936, zugrundeliegenden Fallgestaltungen - auch keine schwierigen, bisher nicht geklärten Rechtsfragen auf.
  • OLG Koblenz, 19.12.1996 - 2 Ws 670/96
    Auszug aus KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
    Der Senat entscheidet darüber zugleich mit der Verwerfung der Rechtsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer ihre Einlegung nicht von der vorherigen Bewilligung abhängig gemacht hat (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 187; KG FamRZ 1981, 484, 485; Senat, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 5 Ws 537/03 Vollz - und 29. Mai 2001 - 5 Ws 271/01 Vollz -).
  • KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
  • OLG Bremen, 01.04.2004 - Ws 24/04
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01

    Überwachungsmaßnahmen, akustische und optische Besuchsüberwachung

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ws (Vollz) 164/08

    Strafvollzug: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Vollstreckung einer

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Strafgefangene einen Anspruch auf Aushändigung von Räucherstäbchen hat, ist obergerichtlich geklärt (vgl. KG, Beschluss vom 10. November - 5 Ws 597/06 Vollz).
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